Das Recht der digitalen Unschärfe

In einer wunderbar „unscharfen“ und gehaltvollen Habilitationsschrift untersucht Volker Boehme-Neßler das Aufeinandertreffen von Digitalisierung und Recht. (Volker Boehme-Neßler, Unscharfes Recht. Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt, Berlin 2008.)

Durch die Digitalisierung wandeln sich die Aufgaben des Rechts ebenso wie seine Instrumente. Dieser Veränderungsprozess, der gerade erst beginnt, muss theoretisch und dogmatisch erfasst und für die Praxis operationabel gemacht werden. Die deutliche Tendenz zur digitalen Unschärfe in der Lebenswelt und im Recht ist eine dreifache Herausforderung – für die Rechtstheorie, für die Rechtsdogmatik und für die Rechtspolitik. (S. 665)

Es gilt also, Unschärfe als Methode (mit einem expliziten Kurzhinweis auf Gottfried Boehms „Macht des Zeigens“) auch für das Recht zu öffnen – im Grunde ein Feldzug gegen das Ideal des modernen westlichen Rechts, das auf „Ab- und Eingrenzung, Eindeutigkeit, Klarheit und Formalität“ (S. 655), wie sie die Schriftlichkeit möglich gemacht hat, beruht. Boehme-Neßler schlägt eine transrechtliche (bzw. -methodische) Kooperation als Kompensation vor.

Wie aber und womit wären der eigentliche Ausschluss der Unschärfe im „technischen Kern“ der Digitalisierung (als medienepistemische Möglichkeitsbedingung, wenn man so will) und die Unschärfe, die die Digitalisierung im „Kulturellen“ bewirkt (Ubiquität, Multimedialität, Virtualität, Vernetzung) zu überbrücken? Mit dem blossen, so selten angesprochenen Mehr, Schneller und Billiger?


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5 Kommentare

  1. dr. phil. robert dennhardt sagt:

    Für methodische Unschärfen sprach sich auch schon Wittgenstein im Paragraph 71 seiner “Philosophischen Untersuchungen” von 1936-1948 aus: “Man kann sagen, der Begriff ›Spiel‹ ist ein Begriff mit verschwommenen Rändern. – »Aber ist ein verschwommener Begriff überhaupt ein Begriff?« – Ist eine unscharfe Photographie überhaupt ein Bild eines Menschen? Ja, kann man ein unscharfes Bild immer mit Vorteil durch ein scharfes ersetzen? Ist das unscharfe nicht oft gerade das, was wir brauchen?”

    Eines der schönsten literarischen Beispiele hierzu lieferte uns Tolstoi in “Anna Karenina” von 1877/78:
    “Er ging zu seiner Familie und fragte mit gerunzelter Stirn […], wo das Blatt Papier geblieben sei, das er vorhin den Kindern gegeben hatte. Das Blatt mit der verworfenen Skizze fand sich auch, es war aber ganz beschmutzt und mit Stearin betropft. Er nahm die Zeichnung dennoch mit, legte sie vor sich auf den Tisch, trat etwas zurück, kniff die Augen zusammen und betrachtete die Skizze. Plötzlich lächelte er […] “Ganz recht, ganz recht!” sagte er, […] und fing hastig zu zeichnen an. Der Stearinfleck hatte dem Mann auf der Skizze eine neue Stellung gegeben. [… ] Jeder neue Zug ließ die Gesamterscheinung in ihrer ganzen energischen Kraft nur noch schärfer hervortreten, so wie sie ihm plötzlich dank dem Stearinflecken erschienen war.
    (Werke, Band 7, Ladyschnikow, Berlin 1924, S. 57f.)

  2. Dr. phil. Reinhard Wendler sagt:

    Eine Brücke zwischen dem Ausschluss und der Unschärfe im Digitalen und seinen unscharfen Erzeugnissen wäre wohl im dem Anschauungsmodell zu suchen, das man bei der Bildanschauung im Sinne Imdahls gewinnt. Dass der „Mangel an Bestimmtheit in einen Überschuss an Sinn“ umschlägt (Boehm, Wie Bilder Sinn erzeugen, Berlin 2008, 204), bemerkt nicht nur Boehm für die Bilder, sondern auch Rheinberger für die wissenschaftlichen Begriffe:
    “Es ist aus meiner Sicht nicht die Aufgabe von Epistemologen, unscharfe wissenschaftliche Begriffe zu kritisieren oder präzisere Bedeutungen vorzuschlagen – etwa in der gut gemeinten Absicht, den Wissenschaftlern zu helfen, ihre Gedanken zu ordnen und exaktere Wissenschaft mit exakteren Begriffen zu treiben. Dringend für beide Seiten ist vielmehr die Frage, wie und warum verschwommene Konzepte, unfertige oder überschießende Bedeutungen in der Wissenschaft positiv wirksam sein können. Solange epistemische Objekte und ihre Begriffe unscharf sind, erzeugen sie eine Spannung, in der auch ihre Produktivität liegt: Sie ragen in den Bereich dessen vor, was wir gerade noch nicht wissen, und werden dadurch zu Instrumenten der Forschung. Ich möchte diese Spannung als ‘gebändigten Überschuss’ bezeichnen. François Jacob hat in einem ähnlichen Kontext von einem ‘jeu des possibles’ [Jacob, Le jeu des possibles, Paris 1981] gesprochen. In den Sammelbänden führender Molekularbiologen der Gegenwart stoßen wir auf sehr lose Definitionen dessen, was ein Gen ist – wenn wir überhaupt solche finden. Ganz offensichtlich wird die Molekulargenetik insgesamt von keiner derartigen Definition zusammengehalten. Wir sollten daraus eher etwas über die besondere Dynamik der Wissenschaften lernen, als den Wissenschaftlern einen sorglosen Umgang mit den wichtigsten Bausteinen der Forschung vorzuwerfen.” (Rheinberger, Epistemologie des Konkreten. Studien zur Geschichte der modernen Biologie, Frankfurt am Main 2006, 226)
    Ut pictura poiesis!

  3. Peter Koval sagt:

    Lassen wir doch das Anschauungsmodell tanzen: Der Überschuss an Bestimmtheit (0/1) und ihr Mangel an Sinn entschärfen „ganz recht“ den „kulturellen Kern der Digitalisierung“.

  4. dr. phil. robert dennhardt sagt:

    Ein wirklich erhellender Gedanke von Rheinberger. Er fügt sich recht scharf in die Linie, deren Fluchtpunkt Freges bis heute gültige und berühmt-berüchtigte Reziprokregel des Begriffs von 1884 ist: “Begriffsinhalt = 1/Bgriffsumfang”. Und was für Begriffe gilt, gilt für Theorien und Methoden umso mehr, einschliesslich ihrer epistemischen Dinge.
    (Vgl. Gottlob Frege, Die Grundlagen der Arithmetik, Meiner, Hamburg 1988, S. xxi, 77, 106.)

  5. Peter Koval sagt:

    Zu der sich an Volumen orientierenden Reziprokregel des Begrifflichen auch eine zeit- und topologische Betrachtung aus dem Jahre 1913: “Erst wo sich eine von einem Mittlepunkte geleitete Rechtspflege und Verwaltung, gestützt auf eine starke militärische und Polizeigewalt einstellen, kommt auch ein staatliches Recht vor. … Je mehr sich die germanischen Staaten zeitlich und örtlich vom römischen Reiche entfernen, umsomehr verblaßt ihre Gesetzgebung.” (Eugen Ehrlich, Grundlegung der Soziologie des Rechts, Berlin, 1913, S. 116 f.)

    Braucht nicht jede Randlage einen Mittelpunkt? Rheinbergers Beschreibung der Dynamik von Wissenschaften würde ohne diese Differenz von “Polizeigewalt” und kunstverwandter Unschärfe wohl zusammenfallen. Wie weit kann uns das an Derrida angelehnte Produktivitätsmodell tragen? Oder: Wie weit wollen wir es (noch) tragen? Man kann ihm – in seiner Schärfe – dieselbe Gewalt antun, die es den Dingen selbst antut. Aber was wäre damit gewonnen? Die Frage bleibt: Wie wird sich und wie wird uns diese Ökonomie “verschieben”? (Vorausgesetzt, wir sind Zeugen und Erzeuger irgendeiner Bewegung.)

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