Das Bildsein vor dem Recht

Wie eine Theorie aussehen kann, die „nicht nach Positionen fragt, sondern nach dem, was jede Position voraussetzt“, versucht seit einigen Jahren der österreichische Rechtstheoretiker und -informatiker Friedrich Lachmayer vor Augen zu führen. Eine Auswahl seiner anregenden Präsentationen findet man hier.

Unlängst publizierte er in einem Blog einen neuen Bildsatz, mit dem er über die Folgen der Verstärkten Aufmerksamkeit für das Bildsein, das Multimediasein, oder letztlich das Multisensorischsein der Rechtstheorie nachdenkt:

Quelle: Friedrich Lachmayer 2010.

Vielleicht könnte man diesen evident gewordenen (rechts- und medientheoretischen) „Prä-Positionen“, wie auch der scheinbaren Unverfügbarkeit, die ihnen innewohnt, eine historische voranstellen, wenn auch in Form einer Fußnote zu einer Fußnote, immerhin zu DEM Gesetzgeber selbst:

Achte darauf, daß etwas anderes Bild [imago, Anm. PK], etwas anderes Ausfaltung [explicatio, Anm. PK] ist. Denn die Gleichheit ist Bild der Einheit; aus der Einheit nämlich kommt einmal die Gleichheit hervor. Daher ist die Gleichheit Bild der Einheit. Und nicht ist die Gleichheit Ausfaltung der Einheit, sondern Vielheit der Zusammenfaltung. Also ist die Gleichheit Bild der Einheit, nicht ihre Ausfaltung. Das Gemüt ist, so will ich es verstanden wissen, Bild des göttlichen Geistes, das einfachste unter allen Bildern der göttlichen Zusammenfaltung, welches alle Bilder der Zusammenfaltung in seiner Einfachheit und seinem Vermögen zusammenfaltet. So wie Gott nämlich die Zusammenfaltung der Zusammenfaltungen ist, so ist das Gemüt, welches das Bild Gottes ist, das Bild der Zusammenfaltung der Zusammenfaltungen. Nach den Bildern sind erst die Vielheiten der Dinge, welche die göttliche Zusammenfaltung ausfalten, so wie die Zahl das Ausfaltende der Einheit, die Bewegung das Ausfaltende der Ruhe ist usw.“ (Nikolaus von Kues, zit. n. Karl-Heinz Volkmann-Schluck, Nicolaus Cusanus : Die Philosophie im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, Frankfurt 1984, S. 71f.)

Noch deutlicher in Volkmann-Schlucks Worten:

Die Dinge sind Vielheit, nämlich Einheiten von Einheiten. Da in der Vielfalt nichts anderes angetroffen wird als Einheit, macht die Vielheit die Einheit sichtbar. Aber durch die Explikation wird die Einheit gerade nicht als Einheit in ihrer Einfachheit und Einzigkeit sichtbar. Gewöhnlich denken wir den Bezug des Bildes zu dem in ihm Dargestellten als Ähnlichkeitsbezug. Aber dann nehmen wir das Bild noch nicht rein als Bild. Ähnlich kann das Bild dem in ihm Dargestellten nur dann sein, wenn es über sein Bildsein hinaus noch eigene Bestimmungen hat. … Das Bildsein faltet die Einheit nicht in Einheiten auseinander, sondern es ist Vielheit der einfaltenden Einheit, nämlich dieselbe noch einmal. Wie kann das einzig Eine noch einmal sein? Nur als Erscheinung. … Es ist die Einheit selbst als erscheinende in ihrem Erscheinen, und darüber ist es nichts. (Volkmann-Schluck, S. 73.)


Themen: BILDR., FALDR., WILDR.

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