Das Recht der digitalen Unschärfe

In einer wunderbar „unscharfen“ und gehaltvollen Habilitationsschrift untersucht Volker Boehme-Neßler das Aufeinandertreffen von Digitalisierung und Recht. (Volker Boehme-Neßler, Unscharfes Recht. Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt, Berlin 2008.)

Durch die Digitalisierung wandeln sich die Aufgaben des Rechts ebenso wie seine Instrumente. Dieser Veränderungsprozess, der gerade erst beginnt, muss theoretisch und dogmatisch erfasst und für die Praxis operationabel gemacht werden. Die deutliche Tendenz zur digitalen Unschärfe in der Lebenswelt und im Recht ist eine dreifache Herausforderung – für die Rechtstheorie, für die Rechtsdogmatik und für die Rechtspolitik. (S. 665)

Es gilt also, Unschärfe als Methode … »

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